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150-Euro-Zollfreigrenze fällt: Was der 3-Euro-Pauschalzoll ab dem 1. Juli 2026 für Online-Händler bedeutet

Schluss mit gratis: Am 1. Juli 2026 schafft die EU die 150-Euro-Zollfreigrenze ab. Von da an wird auf jede Kleinsendung aus Nicht-EU-Ländern ein Pauschalzoll von 3 Euro fällig – und zwar pro Warenart, nicht pro Paket. Die Reform zielt auf die Flut von Billig-Sendungen aus Fernost und verändert die Spielregeln im europäischen E-Commerce spürbar. Was genau beschlossen wurde, wie sich der neue Zoll berechnet und warum Händler mit Lager in Europa zu den Gewinnern gehören dürften – hier der vollständige Überblick mit allen Quellen.

Das Ende der 150-Euro-Zollfreigrenze: Was sich am 1. Juli 2026 ändert

Bisher galt: Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro konnten zollfrei in die EU eingeführt werden. Genau diese Befreiung entfällt zum 1. Juli 2026. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026, die die EU-Zollbefreiungsverordnung ändert. Die politische Einigung im Rat fiel bereits am 12. Dezember 2025; am 8. Juni 2026 hat die EU-Kommission die offiziellen Durchführungsbestimmungen und eine Anwendungs-Guidance veröffentlicht – der Starttermin steht damit final fest.

3 Euro pro Warenart, nicht pro Paket: So rechnet der Zoll

Der neue Pauschalzoll beträgt 3 Euro – allerdings pro Warenart nach Zolltarif-Einreihung, nicht pro Sendung. Die offiziellen Rechenbeispiele machen den Unterschied deutlich:

  • 5 T-Shirts in einem Paket: eine Warenart → 3 Euro (Beispiel der EU-Kommission)
  • 1 T-Shirt + 1 Uhr: zwei Warenarten → 6 Euro (Beispiel der EU-Kommission)
  • Zehn Paar Socken + zwei Kabelbinder + vier Hosen: drei Warenarten → 9 Euro (Beispiel der deutschen Zollverwaltung, zoll.de)

Wer also den typischen bunt gemischten Warenkorb bei einer Fernost-Plattform bestellt, zahlt schnell ein Mehrfaches der 3 Euro. Die Pauschale gilt für Fernverkäufe über das IOSS-Verfahren sowie für Postsendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro.

4,6 Milliarden Kleinsendungen – 91 Prozent aus China

Die Dimension hinter der Reform: 2024 kamen nach Angaben der EU-Kommission rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen unter 150 Euro in die EU – etwa 91 Prozent davon aus China. Das entspricht mehr als 12 Millionen Paketen pro Tag, deren Inhalte bislang weitgehend zollfrei und mit erheblichen Kontrolllücken in den Binnenmarkt gelangten. Genau diese strukturelle Ungleichbehandlung gegenüber europäischen Händlern, die hier Steuern, Zölle und Compliance-Kosten tragen, will die EU beenden.

Wer zahlt den neuen Zoll?

Rechtlich schuldet die Abgabe der Anmelder – im IOSS-Verfahren also in der Regel die Plattform beziehungsweise der Verkäufer. Die EU-Kommission betont ausdrücklich, dass es sich nicht um eine Verbrauchersteuer handelt. Wirtschaftlich ist allerdings zu erwarten, dass die Plattformen die Kosten ganz oder teilweise in ihre Preise einrechnen. Für Verbraucher dürften Bestellungen bei Billig-Anbietern aus Fernost damit spürbar teurer werden – insbesondere bei gemischten Warenkörben.

Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028

Die 3-Euro-Pauschale ist ausdrücklich eine Übergangslösung: Sie gilt exakt bis zum 1. Juli 2028. Danach werden reguläre Zollsätze ab dem ersten Euro Warenwert erhoben, abgewickelt über den neuen EU Customs Data Hub, die zentrale Zolldatenplattform der EU, die 2028 ihren Betrieb aufnimmt.

Geplant, aber noch nicht final: die zusätzliche Bearbeitungsgebühr

Unabhängig vom 3-Euro-Zoll ist eine separate EU-„Handling Fee" für Kleinsendungen im Gespräch – diskutiert werden rund 2 Euro pro Sendung, frühestens ab Ende 2026. Wichtig: Höhe und Startdatum sind laut Kommissions-Guidance vom 8. Juni 2026 noch nicht beschlossen und sollen erst im Herbst 2026 festgelegt werden. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es eine Entscheidung gibt.

Die Paketflut stoppt nicht – sie zieht um: Chance für Händler in Europa

Schon heute reagieren die großen Fernost-Plattformen auf die Reform, indem sie Warenbestände zunehmend in europäische Läger verlagern und von dort versenden. Für den Wettbewerb heißt das: Der strukturelle Kostenvorteil des zollfreien Direktversands aus Fernost schrumpft, und ein größerer Teil des E-Commerce-Versands findet künftig innerhalb Europas statt. Für Händler, die bereits hier lagern und versenden, bedeutet die Reform fairere Spielregeln – und tendenziell mehr Volumen für Fulfillment, Lagerflächen und Versandlogistik in der EU.

Eine kurze Checkliste für Ihr eigenes Versand-Setup:

  • Kalkulieren Sie Importe aus Nicht-EU-Ländern neu – auch B2B-Beschaffung unter 150 Euro wird ab Juli verzollt.
  • Prüfen Sie, ob sich Eigenimport plus EU-Lagerhaltung gegenüber Fernost-Direktversand jetzt stärker rechnet.
  • Stellen Sie Ihr Versandmaterial auf wachsende Volumina ein – passgenaue Kartongrößen senken Versand- und Materialkosten pro Sendung.
  • Beobachten Sie die Entscheidung zur EU-Bearbeitungsgebühr im Herbst 2026.

Häufige Fragen (FAQ)

Fällt ab Juli 2026 wirklich auf jede Sendung aus Nicht-EU-Ländern Zoll an?
Ja. Mit dem Wegfall der 150-Euro-Freigrenze unterliegt grundsätzlich jede Sendung der Verzollung – für Sendungen bis 150 Euro über IOSS und Post greift die 3-Euro-Pauschale pro Warenart (Quelle: zoll.de).

Wie berechnet sich der Pauschalzoll bei einem Paket mit mehreren Produkten?
Pro Warenart nach Zolltarif-Einreihung: gleiche Warenart = einmal 3 Euro, unabhängig von der Stückzahl; jede weitere Warenart kostet zusätzlich 3 Euro.

Gelten die 3 Euro auch für Bestellungen über 150 Euro?
Nein. Oberhalb von 150 Euro gelten wie bisher die regulären Zollsätze und Einfuhrabgaben.

Kommt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr?
Eine separate EU-Handling-Fee ist vorgeschlagen (diskutiert: rund 2 Euro), aber noch nicht beschlossen; Höhe und Startdatum sollen im Herbst 2026 festgelegt werden.

Was passiert nach dem 1. Juli 2028?
Die Pauschale endet; dann gelten reguläre Zollsätze ab dem ersten Euro, abgewickelt über den neuen EU Customs Data Hub.

Quellen: Verordnung (EU) 2026/382 (EUR-Lex, CELEX 32026R0382); EU-Kommission, GD TAXUD, Guidance zur temporären Pauschalabgabe vom 08.06.2026; Deutsche Zollverwaltung (zoll.de), „Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze"; Rat der EU, Pressemitteilungen vom 12.12.2025 und 11.02.2026. Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Zoll- oder Rechtsberatung dar.

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