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Ab 12.08.2026: Wann die LUCID-Pflicht für deine Versandverpackung wegfällt (PPWR)

Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für viele Online-Händler bringt sie eine echte Entlastung: Die Pflicht, die Versandverpackung selbst im Verpackungsregister LUCID zu registrieren und zu lizenzieren, kann entfallen. Allerdings nur unter klaren Bedingungen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was jetzt zählt.

Was sich ändert: Wer gilt als Hersteller?

Die PPWR knüpft die Pflichten an den Hersteller im Rechtssinne – also an denjenigen, der die Verpackung erstmals im Inland auf den Markt bringt. Bei der Versandverpackung kann das künftig dein Verpackungs-Lieferant sein statt du als Händler.

Die zwei Bedingungen für die Entlastung

Die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht für die Versandverpackung entfällt für dich als Online-Händler, wenn beide Punkte zutreffen:

  • Du beziehst die Versandverpackung von einem in Deutschland ansässigen Lieferanten (Kartons, Klebeband, Füllmaterial).
  • Du verschickst ausschließlich innerhalb Deutschlands an Endkunden.

In diesem Fall wird der inländische Verpackungs-Hersteller zum Registrierungspflichtigen. Eine Umsatz- oder Mitarbeiterschwelle gibt es dafür nicht – es kommt allein auf Bezugsort und Versandgebiet an.

Wann du weiter in der Pflicht bleibst

Die Pflicht bleibt bei dir, wenn einer dieser Fälle vorliegt:

  • Du beziehst die Versandverpackung aus dem Ausland und versendest dann in Deutschland.
  • Du verschickst an Endkunden in andere EU-Länder – dann brauchst du dort zusätzlich einen Bevollmächtigten.

Wichtig: Versandverpackung ist nicht Produktverpackung

Die Entlastung betrifft die Versandverpackung – also das, was außen herum für den Transport dient. Sie gilt nicht automatisch für die Verkaufsverpackung deiner Produkte (die Verkaufs- bzw. Umverpackung der Ware), für die du als Inverkehrbringer in der Regel weiterhin verantwortlich bist. Prüfe deine Pflichten deshalb getrennt nach Verpackungsart.

Was du jetzt tun kannst

  • Beziehst du deine Kartons bereits bei einem deutschen Lieferanten?
  • Verschickst du nur innerhalb Deutschlands – oder auch ins EU-Ausland?
  • Hast du Produkt- und Versandverpackung in deiner LUCID-Meldung sauber getrennt?

Fazit

Für reine Inlandsversender, die ihre Versandverpackung in Deutschland einkaufen, fällt ab dem 12. August 2026 ein Stück Bürokratie weg – die Verantwortung wandert zum inländischen Lieferanten. Wer ins EU-Ausland verschickt oder Verpackung importiert, bleibt selbst zuständig. Und die Produktverpackung sollte man ohnehin separat im Blick behalten.

Als dein deutscher Verpackungs-Lieferant: kkverpackungen.de

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Die nationale Umsetzung (VerpackG/VerpackDG) ist noch im Fluss – prüfe vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand.

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