Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für viele Online-Händler bringt sie eine echte Entlastung: Die Pflicht, die Versandverpackung selbst im Verpackungsregister LUCID zu registrieren und zu lizenzieren, kann entfallen. Allerdings nur unter klaren Bedingungen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was jetzt zählt.
Was sich ändert: Wer gilt als Hersteller?
Die PPWR knüpft die Pflichten an den Hersteller im Rechtssinne – also an denjenigen, der die Verpackung erstmals im Inland auf den Markt bringt. Bei der Versandverpackung kann das künftig dein Verpackungs-Lieferant sein statt du als Händler.
Die zwei Bedingungen für die Entlastung
Die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht für die Versandverpackung entfällt für dich als Online-Händler, wenn beide Punkte zutreffen:
- Du beziehst die Versandverpackung von einem in Deutschland ansässigen Lieferanten (Kartons, Klebeband, Füllmaterial).
- Du verschickst ausschließlich innerhalb Deutschlands an Endkunden.
In diesem Fall wird der inländische Verpackungs-Hersteller zum Registrierungspflichtigen. Eine Umsatz- oder Mitarbeiterschwelle gibt es dafür nicht – es kommt allein auf Bezugsort und Versandgebiet an.
Wann du weiter in der Pflicht bleibst
Die Pflicht bleibt bei dir, wenn einer dieser Fälle vorliegt:
- Du beziehst die Versandverpackung aus dem Ausland und versendest dann in Deutschland.
- Du verschickst an Endkunden in andere EU-Länder – dann brauchst du dort zusätzlich einen Bevollmächtigten.
Wichtig: Versandverpackung ist nicht Produktverpackung
Die Entlastung betrifft die Versandverpackung – also das, was außen herum für den Transport dient. Sie gilt nicht automatisch für die Verkaufsverpackung deiner Produkte (die Verkaufs- bzw. Umverpackung der Ware), für die du als Inverkehrbringer in der Regel weiterhin verantwortlich bist. Prüfe deine Pflichten deshalb getrennt nach Verpackungsart.
Was du jetzt tun kannst
- Beziehst du deine Kartons bereits bei einem deutschen Lieferanten?
- Verschickst du nur innerhalb Deutschlands – oder auch ins EU-Ausland?
- Hast du Produkt- und Versandverpackung in deiner LUCID-Meldung sauber getrennt?
Fazit
Für reine Inlandsversender, die ihre Versandverpackung in Deutschland einkaufen, fällt ab dem 12. August 2026 ein Stück Bürokratie weg – die Verantwortung wandert zum inländischen Lieferanten. Wer ins EU-Ausland verschickt oder Verpackung importiert, bleibt selbst zuständig. Und die Produktverpackung sollte man ohnehin separat im Blick behalten.
Als dein deutscher Verpackungs-Lieferant: kkverpackungen.de
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Die nationale Umsetzung (VerpackG/VerpackDG) ist noch im Fluss – prüfe vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand.