Eine EU-Neuerung, die fast jeden Online-Shop berührt: Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Der jüngste „Digital Omnibus“ der EU hat zwar einige KI-Pflichten verschoben – diese Transparenzregeln ausdrücklich nicht.
Was jetzt gilt
- Chatbots müssen sich zu erkennen geben: Nutzer müssen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Die Pflicht trifft rechtlich den Anbieter des Systems – als Shop-Betreiber bist du praktisch mitbetroffen: Den Hinweis entfernen darfst du nicht, und wer einen Chatbot unter eigenem Namen betreibt oder wesentlich verändert, rückt selbst in die Anbieterrolle.
- Ausnahme: Wenn der KI-Charakter für eine verständige Person offensichtlich ist, braucht es keinen gesonderten Hinweis.
- KI-Inhalte kennzeichnen: Täuschend echte KI-Inhalte („Deepfakes“) müssen als künstlich erzeugt offengelegt werden; Anbieter generativer KI müssen Ausgaben zudem maschinenlesbar markieren (für Alt-Systeme gilt hier eine Übergangsfrist bis Dezember 2026).
- Bußgelder: Verstöße können empfindlich teuer werden; für kleinere Unternehmen sieht die Verordnung abgemilderte Rahmen vor.
Warum wir das ernst nehmen
Wir kennzeichnen unsere eigenen Inhalte selbst: Unsere News-Videos entstehen mit KI – und tragen genau deshalb sichtbar den Hinweis „Video mit KI erstellt“, im Video wie in den Beiträgen. Transparenz kostet nichts, Vertrauen schon.
Was du jetzt prüfen solltest
- Sagt dein Shop-Chatbot beim ersten Kontakt, dass er eine KI ist?
- Sind KI-generierte Produktbilder und Werbemittel gekennzeichnet, wo sie täuschend echt wirken?
- Weißt du, welche deiner Tools generative KI einsetzen – und wie deren Anbieter markieren?
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die VO (EU) 2024/1689.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
Ehrliche Kartons – ganz ohne KI: kkverpackungen.de