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Verpackungssteuer-Welle: 50 Cent pro Einwegverpackung – und 155 Städte schauen zu

Seit das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer bestätigt hat, rollt die kommunale Welle: Tübingen kassiert seit 2022, Konstanz seit 2025, Freiburg seit Januar 2026 – seit dem 1. September ist die Gemeinde Essel in Niedersachsen dabei, Potsdam folgt am 1. Oktober. Osnabrück hat für Ende 2027 beschlossen.

Das Modell

  • 0,50 Euro netto pro Einwegverpackung bzw. Einweggeschirr,
  • 0,20 Euro netto pro Einwegbesteck(-set) – jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
  • Eine Obergrenze pro Mahlzeit gibt es im aktuellen Modell nicht mehr.

Wie groß die Welle wird

Laut einer Städteumfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigen 155 Städte Interesse: 7 bereiten nach Grundsatzbeschluss konkret vor (u. a. Bonn, Bremen, Köln), 42 prüfen, weitere beraten. Ehrlich ist aber auch: Die Welle rollt holprig – Potsdam und Osnabrück mussten ihre Starttermine bereits verschieben.

Die Entwarnung für Versender

Die Steuer zielt auf To-go- und Gastro-Einwegverpackungen für den Sofortverzehr – dein Versandkarton ist nicht betroffen. Wer allerdings Gastronomie oder Lieferdienste beliefert, sollte die Satzungen der eigenen Zielstädte kennen: Steuerschuldner und Ausnahmen unterscheiden sich im Detail.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.

Verpackung, die keine Steuer kostet: kkverpackungen.de

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