Seit das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer bestätigt hat, rollt die kommunale Welle: Tübingen kassiert seit 2022, Konstanz seit 2025, Freiburg seit Januar 2026 – seit dem 1. September ist die Gemeinde Essel in Niedersachsen dabei, Potsdam folgt am 1. Oktober. Osnabrück hat für Ende 2027 beschlossen.
Das Modell
- 0,50 Euro netto pro Einwegverpackung bzw. Einweggeschirr,
- 0,20 Euro netto pro Einwegbesteck(-set) – jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
- Eine Obergrenze pro Mahlzeit gibt es im aktuellen Modell nicht mehr.
Wie groß die Welle wird
Laut einer Städteumfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigen 155 Städte Interesse: 7 bereiten nach Grundsatzbeschluss konkret vor (u. a. Bonn, Bremen, Köln), 42 prüfen, weitere beraten. Ehrlich ist aber auch: Die Welle rollt holprig – Potsdam und Osnabrück mussten ihre Starttermine bereits verschieben.
Die Entwarnung für Versender
Die Steuer zielt auf To-go- und Gastro-Einwegverpackungen für den Sofortverzehr – dein Versandkarton ist nicht betroffen. Wer allerdings Gastronomie oder Lieferdienste beliefert, sollte die Satzungen der eigenen Zielstädte kennen: Steuerschuldner und Ausnahmen unterscheiden sich im Detail.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
Verpackung, die keine Steuer kostet: kkverpackungen.de