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Mindestlohn-Doppelsprung: 14,60 Euro ab Januar 2027 – Peak-Aushilfen jetzt richtig kalkulieren

Wer jetzt Aushilfen für das Weihnachtsgeschäft plant, kalkuliert am besten gleich zweistufig: Per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung (November 2025, Bundesgesetzblatt) steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei fest verordneten Stufen.

Die Zahlen

  • Seit 01.01.2026: 13,90 Euro brutto je Stunde.
  • Ab 01.01.2027: 14,60 Euro – zusammen knapp 14 Prozent mehr in zwei Jahren.
  • Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wandert automatisch mit: 603 Euro (2026), 633 Euro (2027).
  • Beide Stufen sind geltendes Recht – es braucht keinen weiteren Beschluss.

Der Peak-Saison-Effekt

Die zweite Stufe greift zum 1. Januar – also mitten in der Retourenwelle nach dem Weihnachtsgeschäft. Wer Aushilfen über den Jahreswechsel beschäftigt, zahlt ab dann automatisch mehr; Minijobber können dank der dynamischen Grenze weiterhin etwa dieselbe Stundenzahl arbeiten.

Was du tun kannst (unsere Einordnung)

  • Beide Stufen einkalkulieren, wenn du Peak-Personal planst – nicht nur den aktuellen Satz.
  • Packzeit senken: Wenn die Minute Handarbeit teurer wird, zahlt sich effiziente Verpackung doppelt aus – passende Kartongrößen, weniger Zuschneiden, weniger Füllmaterial-Gefummel.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Sonderfälle (z. B. Beschäftigte unter 18, Azubis) gelten eigene Regeln.

Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.

Effiziente Verpackung, die Packzeit spart: kkverpackungen.de

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