Wer jetzt Aushilfen für das Weihnachtsgeschäft plant, kalkuliert am besten gleich zweistufig: Per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung (November 2025, Bundesgesetzblatt) steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei fest verordneten Stufen.
Die Zahlen
- Seit 01.01.2026: 13,90 Euro brutto je Stunde.
- Ab 01.01.2027: 14,60 Euro – zusammen knapp 14 Prozent mehr in zwei Jahren.
- Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wandert automatisch mit: 603 Euro (2026), 633 Euro (2027).
- Beide Stufen sind geltendes Recht – es braucht keinen weiteren Beschluss.
Der Peak-Saison-Effekt
Die zweite Stufe greift zum 1. Januar – also mitten in der Retourenwelle nach dem Weihnachtsgeschäft. Wer Aushilfen über den Jahreswechsel beschäftigt, zahlt ab dann automatisch mehr; Minijobber können dank der dynamischen Grenze weiterhin etwa dieselbe Stundenzahl arbeiten.
Was du tun kannst (unsere Einordnung)
- Beide Stufen einkalkulieren, wenn du Peak-Personal planst – nicht nur den aktuellen Satz.
- Packzeit senken: Wenn die Minute Handarbeit teurer wird, zahlt sich effiziente Verpackung doppelt aus – passende Kartongrößen, weniger Zuschneiden, weniger Füllmaterial-Gefummel.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Sonderfälle (z. B. Beschäftigte unter 18, Azubis) gelten eigene Regeln.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
Effiziente Verpackung, die Packzeit spart: kkverpackungen.de