Ab dem 15. September gelten neue eBay.de-AGB für Bestandsnutzer – neu registrierte Nutzer sind bereits seit dem 6. August gebunden. Der Mechanismus: Wer der Änderungsmitteilung nicht binnen vier Wochen nach Empfang widerspricht, stimmt automatisch zu.
Die brisanteste Neuerung: Versand nach eBay-Vorgabe
Im offiziellen Änderungsdokument neu hinzugefügt: eBay kann die Nutzung von eBay Versand für Angebote verpflichtend vorgeben – begrenzt auf Angebote mit eBay-Versandoptionen. Im Klartext: Über den Versandweg entscheidet dann unter Umständen eBay, nicht mehr der Verkäufer.
Neuer Kündigungsgrund für gewerbliche Verkäufer
Ebenfalls neu: ein ordentlicher Kündigungsgrund, wenn der Aufwand aus Anfragen und Beschwerden über einen nicht unerheblichen Zeitraum außer Verhältnis zur Zahl der Transaktionen steht. Wichtig zur Einordnung: Das ist eine ordentliche Kündigung mit 30 Tagen Frist zum Monatsende – keine Sperrung.
Unsere Einordnung
Verkäufer sollten die Änderungsmitteilung im eigenen Postfach genau lesen, bevor die individuelle Vier-Wochen-Frist abläuft – sie beginnt mit dem Empfang der E-Mail, nicht an einem festen Kalendertag. Wer widersprechen will, sollte sich vorher über die Konsequenzen informieren.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
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