Seit dem 9. Oktober 2025 prüft jede Bank im Euroraum bei jeder Euro-Überweisung den Empfängernamen: Vor der Freigabe wird abgeglichen, ob der eingegebene Name zum Konto hinter der IBAN passt – die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee), kostenlos und verpflichtend für Standard- wie Echtzeitüberweisungen.
So reagiert die Bank
- Match: Name passt – Freigabe ohne Hinweis.
- Close Match: Fast-Treffer – die Bank zeigt den tatsächlichen Kontoinhaber-Namen, der Kunde kann korrigieren.
- No Match: Warnmeldung, dass das Geld an ein Konto gehen könnte, dessen Inhaber nicht der angegebene Empfänger ist. Überweisen darf der Kunde trotzdem – trägt dann aber selbst das Risiko.
Die Vorkasse-Falle für Shops
Läuft das Geschäftskonto auf den Privatnamen oder eine abweichende Firmierung, während im Checkout der Shopname steht, sehen Vorkasse-Kunden bei jeder Überweisung genau diese Warnmeldung. Die Folge laut Fachanwälten: Zahlungsverzögerungen und Kaufabbrüche – der Kunde bricht lieber ab, als gegen eine Bankwarnung zu überweisen.
Der einfache Fix
- Im Checkout und auf der Rechnung exakt den bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber nennen, oder
- den Handelsnamen bei der Bank hinterlegen – die Verordnung erlaubt den Abgleich auch gegen Handelsnamen.
Der Nebeneffekt ist übrigens positiv: Derselbe Check schützt Händler beim Bezahlen eigener Lieferantenrechnungen vor gefälschten IBANs.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
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