Die EU hat die ESG-Bürokratie kräftig zurückgeschnitten: Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 steht seit Februar im Amtsblatt und ist seit dem 18. März in Kraft. Sie ändert die Nachhaltigkeitsberichts-Richtlinie CSRD und das EU-Lieferkettenrecht CSDDD – mit spürbaren Folgen für kleine Unternehmen.
Berichtspflicht nur noch für Große
CSRD-berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz (beides zusammen) – erstmals für Geschäftsjahre ab 2027, mit ersten Berichten 2028.
Der Abfrage-Deckel für kleine Lieferanten
Der für Zulieferer wichtigste Punkt: Berichtspflichtige Konzerne dürfen von Wertschöpfungsketten-Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten für ihre CSRD-Berichte nur noch Informationen im Umfang des schlanken, freiwilligen VSME-Standards verlangen. Mehr dürfen kleine Zulieferer ausdrücklich verweigern. Der Deckel greift ab dem Berichtsjahr 2027. Wichtig zur Einordnung: Er deckelt nur CSRD-getriebene Abfragen – Fragebögen von Ratings (etwa EcoVadis), Banken oder aus Kunden-Eigeninitiativen bleiben davon unberührt.
Und das deutsche Lieferkettengesetz?
Die LkSG-Berichtspflicht ist faktisch tot, aber formal noch nicht abgeschafft: Das BAFA prüft seit Oktober 2025 keine Berichte mehr, das Berichtsportal ist seit November 2025 deaktiviert – das Änderungsgesetz hängt allerdings noch im Bundestag. Auch das EU-Lieferkettenrecht CSDDD wurde entschärft: Es gilt künftig nur noch für Konzerne ab 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Umsatz, anwendbar ab Mitte 2029.
Unterm Strich: weniger Fragebogen-Flut für kleine Händler und Lieferanten – aber nicht null. Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
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