Der Staat drückt gerade deine Stromrechnung – aber die große Steuersenkung bekommt dein Shop nicht. Das ist das Strom-Paradox 2026 für den Handel.
Was alle bekommen
- Seit dem 1. Januar bezuschusst der Bund die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds – gesetzlich festgelegt für 2026.
- Effekt: im Bundesschnitt grob ein bis zwei Cent weniger pro Kilowattstunde – automatisch, ohne Antrag, auch für Händler, Lager und Büros. Regional fällt die Entlastung unterschiedlich aus und kommt mit der jeweiligen Tarif-Anpassung des Anbieters an.
- Dazu steht die Gasspeicherumlage auf null. Insgesamt summiert sich die Energiekosten-Entlastung 2026 auf rund zehn Milliarden Euro.
Was der Handel nicht bekommt
Die Stromsteuer-Entlastung auf das EU-Minimum (effektiv 0,05 statt 2,05 Cent pro Kilowattstunde) wurde ab 2026 dauerhaft festgeschrieben – sie gilt aber nur für rund 600.000 Betriebe des Produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirtschaft, auf Antrag beim Hauptzollamt. Reiner Handel, E-Commerce und Dienstleister zahlen weiter die vollen 2,05 Cent – die im Koalitionsvertrag versprochene Senkung für alle wurde gestrichen.
Unsere Einordnung
Die Netzentgelt-Entlastung mitnehmen, aber nicht dauerhaft einplanen: Ob der Zuschuss 2027 weiterläuft, ist offen. Wer als Händler sparen will, hat den größeren Hebel ohnehin woanders – bei Prozessen und Material: passende Kartongrößen, weniger Volumen, weniger Füllstoff. Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
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