Ab dem 1. Januar 2027 ist die normale PDF-Rechnung für viele Händler offiziell keine Rechnung mehr. Dann greift Stufe 2 der E-Rechnungspflicht aus dem Wachstumschancengesetz: Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 2026 über 800.000 Euro lag, müssen für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen.
Was dann gilt
- Zulässig sind strukturierte Formate nach der EU-Norm – etwa XRechnung oder ZUGFeRD (die Hybrid-PDF mit eingebettetem XML zählt weiterhin).
- Die reine Bild-PDF per E-Mail fällt raus – sie erfüllt die Anforderungen dann nicht mehr.
- Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen; EDI-Verfahren bleiben mit Zustimmung des Empfängers übergangsweise bis Ende 2027 zulässig.
Die Ausnahmen
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Rechnungen an Verbraucher (B2C), Fahrausweise und viele steuerfreie Umsätze sind ausgenommen – und Kleinunternehmer sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (empfangen können müssen sie E-Rechnungen trotzdem).
Warum jetzt handeln?
Empfangen können müssen E-Rechnungen ohnehin schon alle Unternehmen seit 2025. Wer 2026 über der Umsatzgrenze liegt, hat mit diesem Q4 das letzte ruhige Zeitfenster, Shop-, ERP- und Rechnungssoftware umzustellen – bevor Weihnachtsgeschäft und Jahreswechsel zusammenfallen. Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
Während die Rechnung digital wird, bleibt das Paket physisch: kkverpackungen.de