Eine Woche vor Black Friday ändern sich die Bezahl-Regeln: Ab dem 20. November gilt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 – Später-Zahlen, Ratenkauf und Zahlungsaufschübe werden rechtlich zum Kredit. Die alten Ausnahmen für Kredite unter 200 Euro und für Null-Prozent-Finanzierungen entfallen.
Was konkret gilt
- Dokumentierte Bonitätsprüfung vor Abschluss – auch bei Kleinstbeträgen und 0-%-Deals.
- Warnhinweise in der Kreditwerbung.
- Verbot vorangekreuzter Checkboxen im Checkout.
Die gute Nachricht für Händler: Die Prüfpflicht trifft den Kreditgeber – also Klarna, PayPal, Riverty oder die Bank –, nicht den Shop-Betreiber.
Was mit dem Rechnungskauf passiert
Die deutsche Umsetzung wurde gegenüber dem Entwurf entschärft: Der klassische Rechnungskauf bleibt ausgenommen, solange der Händler selbst den Aufschub gewährt, die Zahlung binnen 50 Tagen erfolgt (14 Tage bei großen Online-Unternehmen) und ein eingeschalteter Dienstleister nicht das gesamte Schuldverhältnis übernimmt. Voll erfasst sind dagegen Modelle, bei denen der Payment-Anbieter selbst Kreditgeber ist – etwa „Bezahle in 30 Tagen“ oder der Ratenkauf.
Was das fürs Q4 heißt
Der Stichtag liegt exakt eine Woche vor Black Friday: Wer BNPL im Checkout anbietet, sollte mit etwas mehr Reibung rechnen – und jetzt mit seinem Payment-Anbieter klären, wie die neuen Prüfungen umgesetzt werden. Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.
Reibungslos bleibt wenigstens die Verpackung: kkverpackungen.de