Seit dem 1. Juli 2026 gibt es für Sendungen bis 150 Euro keine Einfuhrabgabenfreiheit mehr. Die EU hat die alte Freigrenze vollständig gestrichen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates zur Änderung der Zollbefreiungsverordnung (EG) 1186/2009, flankiert von den Verordnungen (EU) 2026/1200 und (EU) 2026/1022.
Was konkret erhoben wird
Für Sendungen im Fernabsatz, die über IOSS mehrwertsteuerbefreit eingeführt werden oder als Postsendung ankommen, erhebt die EU einen pauschalen Zoll von 3 Euro. Entscheidend ist die Bezugsgröße, denn die 3 Euro fallen je Warenkategorie an, also je angemeldeter Position der Zollanmeldung.
- Eine Sendung mit einer einzigen Tarifposition kostet 3 Euro Pauschalzoll.
- Eine Sendung mit drei unterschiedlichen Tarifpositionen kostet 9 Euro. So rechnet es der deutsche Zoll selbst vor.
- Für gewerbliche Einfuhren außerhalb dieses Rahmens gilt die reguläre Tarifierung. Die alte Freigrenze schützt dort nicht mehr.
Was der Markt daraus gemacht hat
Die Wirkung lässt sich an der Luftfracht ablesen, und zwar unabhängig von Angaben einzelner Plattformen. Die Tonnage von Hongkong nach Europa lag im Juli 2026 nach WorldACD-Daten 24 Prozent unter dem Vorjahreswert. Parallel gaben die Spotraten von China nach Europa nach, von 5,43 US-Dollar je Kilogramm Ende Juni auf 3,86 US-Dollar bis zum 2. August 2026. Kursierende Rückgangszahlen einzelner Handelsplattformen stützen sich dagegen nur auf Sekundärquellen und bleiben hier bewusst außen vor.
Was das für kleine Shops heißt
Der Preisanker aus Fernost verliert an Kraft, und das ausgerechnet im wichtigsten Quartal des Jahres. Die Pauschale trifft die günstigsten Warenkörbe am härtesten, weil 3 Euro bei einem Warenwert von wenigen Euro prozentual schwer wiegen. Wer bisher gegen sehr niedrige Vergleichspreise angetreten ist, findet ein verändertes Umfeld vor.
Was jetzt zu tun ist
- Rechne deine Preisvergleiche gegen Direktimport-Angebote neu, denn die Einfuhrkosten der Gegenseite sind gestiegen.
- Importierst du selbst aus Drittländern, prüfe deine Kalkulation Position für Position. Bei mehreren Tarifpositionen je Sendung summiert sich die Pauschale schnell.
- Kläre mit deinem Verzoller oder Steuerberater, wie deine Sendungen künftig angemeldet werden. Die Zahl der Positionen entscheidet über den Betrag.
Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Quellen: zoll.de, Fachthema Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze, abgerufen im September 2026; WorldACD-Daten, zitiert bei CEP-Research am 7. September 2026.
Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.