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Gewährleistungshinweis seit 27. September Pflicht – das Garantielabel aber nicht immer

Seit dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Vorgaben für Warenangebote im Onlinehandel. Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, ausgestaltet durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025. In vielen Zusammenfassungen wird daraus schnell nur das Garantielabel. Tatsächlich stecken dahinter zwei getrennte Instrumente mit sehr unterschiedlicher Reichweite.

Zwei Instrumente, zwei Pflichten

  • Die harmonisierte Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung muss Verbrauchern vor Vertragsschluss in jedem Warenangebot bereitgestellt werden. Das ist der breite Teil der Regelung und betrifft praktisch jedes Listing.
  • Das harmonisierte Garantielabel ist dagegen nur dann verpflichtend, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Ohne eine solche Garantie entsteht auch keine Label-Pflicht.

Genau diese Unterscheidung geht unter, wenn beides in einen Topf geworfen wird. Wer sie kennt, spart sich Arbeit an Artikeln, für die gar kein Label vorgesehen ist.

Was die Marktplätze liefern

  • Amazon blendet den Gewährleistungshinweis nach eigenen Angaben auf allen EU-Produktseiten ein und zeigt das Garantielabel nur bei Garantien über zwei Jahren.
  • eBay zeigt den Hinweis bei gewerblichen Angeboten automatisch an, Verkäufer müssen dafür nichts tun. Für Garantien hinterlegen sie Marke, Modellkennung und Garantiedauer in Jahren. Die Bearbeitung öffnete eBay allerdings erst am 24. September, drei Tage vor dem Stichtag.
  • Kaufland erzeugt das Label nur dann, wenn die Pflichtfelder vollständig gefüllt sind.
  • Etsy bietet bislang gar keine integrierte Lösung.

Warum das kleine Shops trifft

Entscheidend ist die Haftungsfrage. Abgemahnt wird der Verkäufer, nicht die Plattform, auch wenn die Plattform die Anzeige technisch stellt. Die Automatik von Amazon und eBay nimmt zwar Arbeit ab, sie verschiebt die Verantwortung aber nicht. Und sie funktioniert nur so gut wie die Daten, die im Verkäuferkonto hinterlegt sind. Händler mit vielen Listings und lückenhaften Produktdaten sitzen deshalb am kürzeren Hebel, denn wo Pflichtfelder fehlen, entsteht auf manchen Kanälen schlicht kein Label.

Was jetzt zu tun ist

  • Sortieren, für welche Artikel überhaupt eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht. Nur dort wird das Label zum Thema.
  • Für diese Artikel Marke, Modellkennung und Garantiedauer in Jahren sauber in den Produktdaten hinterlegen.
  • Auf jedem genutzten Marktplatz stichprobenartig prüfen, ob der Gewährleistungshinweis im Live-Angebot tatsächlich erscheint.
  • Für Kanäle ohne integrierte Lösung klären, auf welchem Weg die Mitteilung dort bereitgestellt wird.

Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Quellen: Händlerbund, Umsetzung von Gewährleistungs- und Garantielabel bei Amazon und eBay; Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 (EUR-Lex); Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025.

Hinweis: Video und Illustrationen zu diesem Beitrag wurden mit KI erstellt.

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