Unverkaufte Ware einfach vernichten? Das ist für einen Teil des Handels ab 2026 vorbei. Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) verbietet die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe.
Was gilt
- Statt vernichtet zu werden, soll unverkaufte Ware gespendet, weiterverkauft oder recycelt werden.
- Hinzu kommt eine Transparenzpflicht: vernichtete Mengen, Gewicht, Gründe und Entsorgungswege müssen offengelegt werden.
Ab wann und für wen
- Große Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte oder über 50 Mio. Euro Umsatz): ab 19. Juli 2026.
- Mittlere Unternehmen: ab 19. Juli 2030.
- Klein- und Kleinstunternehmen: ausgenommen.
Es gibt zudem definierte Ausnahmen (z. B. Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, Fälschungen oder irreparabel beschädigte Ware).
Warum das auch kleine Händler angeht
Viele kleinere Shops sind (noch) nicht direkt gebunden. Die Richtung ist aber klar: weniger wegwerfen, mehr im Kreislauf halten. Wer unverkaufte Ware spenden, in den Wiederverkauf geben oder als Retoure abwickeln möchte, braucht dafür passende, wiederverwendbare oder saubere Verpackung.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die ESPR (VO (EU) 2024/1781); im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Passende Verpackung für Spende, Retoure und Wiederverkauf: kkverpackungen.de