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ESPR: Unverkaufte Textilien dürfen nicht mehr vernichtet werden

Unverkaufte Ware einfach vernichten? Das ist für einen Teil des Handels ab 2026 vorbei. Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) verbietet die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe.

Was gilt

  • Statt vernichtet zu werden, soll unverkaufte Ware gespendet, weiterverkauft oder recycelt werden.
  • Hinzu kommt eine Transparenzpflicht: vernichtete Mengen, Gewicht, Gründe und Entsorgungswege müssen offengelegt werden.

Ab wann und für wen

  • Große Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte oder über 50 Mio. Euro Umsatz): ab 19. Juli 2026.
  • Mittlere Unternehmen: ab 19. Juli 2030.
  • Klein- und Kleinstunternehmen: ausgenommen.

Es gibt zudem definierte Ausnahmen (z. B. Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, Fälschungen oder irreparabel beschädigte Ware).

Warum das auch kleine Händler angeht

Viele kleinere Shops sind (noch) nicht direkt gebunden. Die Richtung ist aber klar: weniger wegwerfen, mehr im Kreislauf halten. Wer unverkaufte Ware spenden, in den Wiederverkauf geben oder als Retoure abwickeln möchte, braucht dafür passende, wiederverwendbare oder saubere Verpackung.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die ESPR (VO (EU) 2024/1781); im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Passende Verpackung für Spende, Retoure und Wiederverkauf: kkverpackungen.de

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