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ElektroG: Rücknahme-Symbol muss jetzt auf die Produktseite – aber nicht bei jedem

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für einen Teil des Elektro-Handels eine neue Online-Kennzeichnungspflicht: Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne muss gut sichtbar auf der Produktdetailseite stehen. Wichtig ist die Einschränkung – es betrifft nicht jeden Shop.

Was gilt

  • Rücknahmepflichtige Händler müssen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bei betroffenen Elektrogeräten gut sichtbar auf der Produktseite zeigen – spätestens im Bestellprozess.
  • Das Symbol steht für die getrennte Sammlung: Altgeräte gehören nicht in den Restmüll, sondern in die Rücknahme.

Für wen es gilt

  • Für rücknahmepflichtige Händler mit einer Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte.
  • Ausdrücklich auch für Anbieter von Einweg-E-Zigaretten (und vergleichbaren Einweg-Elektrogeräten).
  • Kleinere Shops unterhalb dieser Schwelle sind von dieser konkreten Pflicht nicht betroffen.

Was du tun kannst

Wer betroffen ist, sollte prüfen, ob die eigenen Elektro-Artikel das Symbol bereits sichtbar auf der Produktseite zeigen. Und unabhängig von der Pflicht gilt: Elektronik will sicher und passgenau verpackt werden – vom Versand bis zur Retoure.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das ElektroG; im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Passende Verpackung für den Elektro-Versand: kkverpackungen.de

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