Wer Textilien oder Schuhe verkauft, bekommt bald neue Pflichten. Die EU führt eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien ein – ähnlich, wie es sie längst für Verpackungen gibt.
Worum es geht
- Wer Textilien oder Schuhe auf den Markt bringt, soll sich künftig registrieren, Mengen melden und für Sammlung und Recycling zahlen.
- Ziel ist, mehr Alttextilien getrennt zu sammeln und im Kreislauf zu halten.
Der Zeitplan (geplant)
- Die EU-Vorgabe (Änderung der Abfallrahmenrichtlinie) ist seit dem 16. Oktober 2025 in Kraft.
- In Deutschland soll ein Textilgesetz bis 2027 die Vorgaben umsetzen.
- Die Sammel- und Rücknahmesysteme sollen bis 2028 stehen; sehr kleine Unternehmen werden später einbezogen.
Warum das auch dich angeht
Noch ist vieles geplant und die genauen Details entstehen erst. Die Richtung ist aber klar: mehr Verantwortung entlang des Produktlebens. Wer Textilien versendet oder Retouren abwickelt, braucht dafür ohnehin passende, saubere und wiederverwendbare Verpackung – vom Versand bis zur Rücksendung.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die EU-Vorgaben und die noch folgende deutsche Umsetzung.
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