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BPA-Verbot: Seit Ende Juli sind viele Lebensmittelverpackungen mit Bisphenol A tabu

Ein Stichtag, der im Sommertrubel fast unterging: Seit dem 21. Juli 2026 dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien, die mit Bisphenol A (BPA) hergestellt wurden, in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Die 18-monatige Übergangsfrist der Verordnung (EU) 2024/3190 ist abgelaufen.

Was verboten ist

  • Vor allem Epoxid-Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen sowie Deckel (z. B. Twist-off) mit BPA.
  • Auch BPA-haltige Lacke, Beschichtungen und Druckfarben für Lebensmittelkontakt sind grundsätzlich betroffen.

Übergänge und Ausnahmen

  • Restbestände bereits in Verkehr gebrachter Materialien dürfen noch 12 Monate befüllt und verschlossen werden; befüllte Ware darf bis zum Abverkauf verkauft werden – Dosen verschwinden also nicht über Nacht aus dem Regal.
  • Für Verpackungen von Obst, Gemüse und Fischereierzeugnissen sowie für Außenlacke auf Metall gelten Ausnahmen bis zum 20. Januar 2028.

Die gute Nachricht für Karton-Versender

Der klassische unbeschichtete braune Karton ist von diesem Verbot nicht betroffen – kritisch sind BPA-haltige Beschichtungen und Farben, wie sie vor allem bei Metallverpackungen eingesetzt wurden. Wer Lebensmittel oder lebensmittelnahe Produkte versendet oder abfüllt, sollte jetzt bei seinen Verpackungslieferanten nachfragen, ob die eingesetzten Materialien der neuen Rechtslage entsprechen.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die VO (EU) 2024/3190; im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

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