Ein Paket, das nur ein paar Zentimeter zu groß ist, kann pro Sendung rund 30 € extra kosten – als Sperrgut-Zuschlag. Entscheidend ist dabei nicht allein die Länge, sondern ob das Paket die zulässigen Maße einhält.
Die 120-60-60-Regel
Bei DHL gilt eine Sendung nur dann als normales Paket, wenn sie maximal 120 × 60 × 60 cm misst. Diese drei Werte sind die Obergrenze für Länge, Breite und Höhe.
Wichtig: Es reicht schon, wenn eine einzige dieser drei Kanten überschritten wird. Ein Paket mit 121 cm Länge ist also bereits Sperrgut – selbst wenn Breite und Höhe weit unter den Grenzen liegen. Es kommt nicht auf einen einzelnen Gurtmaß-Wert an, sondern darauf, dass alle drei Maße eingehalten werden.
Was bedeutet Sperrgut?
- Die Sendung wird aus dem normalen Sortierprozess aussortiert und gesondert – oft manuell – bearbeitet.
- Dafür berechnet DHL einen Sperrgut-Zuschlag von rund 30 € je Sendung.
- Auch nicht-quaderförmige oder nicht maschinengängige Sendungen (z. B. Rollen, Reifen, runde Formen) können als Sperrgut gelten.
Die Obergrenzen für Sperrgut
Auch als Sperrgut gibt es Grenzen: Die Länge darf bis zu 200 cm betragen, das Gurtmaß (Länge + 2× Breite + 2× Höhe) bis 360 cm. Wird auch das überschritten, wird die Sendung gar nicht mehr befördert.
So vermeidest du den Zuschlag
- Alle drei Seiten messen – nicht nur die längste Kante.
- Kompakter verpacken: Eine würfeligere Form bleibt eher innerhalb von 120 × 60 × 60 cm als ein langes, schmales Format.
- Leerraum vermeiden und nur so groß dimensionieren wie nötig.
Fazit
Die 120-60-60-Regel ist ein unterschätzter Kostenhebel beim Versand. Wer vor dem Verpacken alle drei Maße kennt und kompakt bleibt, vermeidet den Sperrgut-Zuschlag – Sendung für Sendung.
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