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EU-Batterieverordnung: Neue Pflicht-Angaben ab 18. August 2026

Verkaufst und verschickst du Produkte mit Batterie oder Akku? Dann kommen ab dem 18. August 2026 neue Pflicht-Angaben auf dich zu. Grundlage ist die EU-Batterieverordnung.

Diese Angaben werden Pflicht

Ab dem 18. August 2026 müssen bei entsprechenden Batterien unter anderem folgende Informationen vorhanden sein:

  • allgemeine Angaben zur Batterie,
  • Kapazität und Mindest-Betriebsdauer,
  • der klare Hinweis, wenn eine Batterie nicht wiederaufladbar ist.

Auch der Online-Handel ist gefragt

Das deutsche Batteriegesetz (BattDG) weitet die Informationspflichten ausdrücklich auf den gesamten Online-Handel aus – also auch auf den eigenen Shop, nicht nur auf Marktplätze. Wer Batterieprodukte online anbietet, muss die entsprechenden Angaben bereitstellen.

Wen betrifft das?

Praktisch jeden, der batteriebetriebene Artikel führt: Geräte, Powerbanks, Spielzeug, Werkzeug und vieles mehr. Ein Blick voraus: Ab dem 18. Februar 2027 kommt zusätzlich ein QR-Code; der digitale Batteriepass betrifft dabei aber nur größere Industrie- und Fahrzeugbatterien, nicht die normale Gerätebatterie.

Was du jetzt tun kannst

Prüfe rechtzeitig mit deinen Lieferanten, ob deine batteriebetriebenen Artikel die neuen Angaben erfüllen. So bist du vorbereitet, bevor die Frist greift.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die EU-Batterieverordnung (VO (EU) 2023/1542) und das BattDG.

Passende Versandkartons für jeden Artikel: kkverpackungen.de

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