Ein Paket auf eine Nordseeinsel kann je nach Paketdienst bis zu rund 14 Euro extra kosten - oder gar nichts. Der Unterschied liegt allein am Carrier. Dieser Beitrag fasst zusammen, wer den Inselzuschlag erhebt, welche Inseln betroffen sind und worauf du rechtlich achten musst.
Was ist der Inselzuschlag?
Inseln ohne feste Straßen- oder Schienenanbindung werden per Fähre oder Kleinflugzeug beliefert. Diese Umladung kostet die Paketdienste extra - und genau das geben einige als Inselzuschlag weiter.
Wer kassiert - und wer nicht
- DHL / Deutsche Post: kein Inselzuschlag für normale Pakete (die Deutsche Post hat einen Versorgungsauftrag).
- Hermes: ebenfalls kein Inselzuschlag.
- DPD: rund 12 Euro Inselzuschlag.
- GLS: 13,95 Euro - als feste Pauschale, unabhängig von Größe und Gewicht.
Wer Insel-Bestellungen gezielt über DHL oder Hermes verschickt, spart den Aufschlag also komplett.
Welche Inseln betroffen sind
Betroffen sind die Nordfriesischen Inseln (z. B. Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm), die Ostfriesischen Inseln (z. B. Borkum, Norderney, Juist, Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge, Baltrum) sowie Helgoland. PLZ-Beispiele: Sylt 25980 und folgende, Föhr 25938, Helgoland 27498.
Achtung Verwechslung: diese Inseln zählen NICHT
Ostseeinseln mit fester Brücke oder Damm sind normal über Straße und Schiene erreichbar - hier fällt in der Regel kein Inselzuschlag an: Rügen, Usedom, Fehmarn, Poel und Zingst.
Rechtlich: den Zuschlag richtig ausweisen
Nach Paragraf 6 PAngV musst du klar angeben, ob zusätzliche Versandkosten anfallen. Ein pauschaler Hinweis wie 'Inselzuschläge sind nicht enthalten' reicht nicht und ist abmahnfähig. Besser: konkrete Zuschläge nennen (z. B. Inseln: plus X Euro) und sie direkt bei der Preisangabe transparent darstellen.
Kurz-Checkliste
- Insel-PLZ erkannt (Nordsee, nicht Ostsee mit Brücke)?
- Versand über DHL oder Hermes geroutet, um den Zuschlag zu sparen?
- Etwaige Zuschläge konkret und transparent im Shop ausgewiesen?
Fazit
Der Inselzuschlag ist vermeidbar: Wer Nordseeinseln über DHL oder Hermes beliefert, zahlt für normale Pakete keinen Aufschlag - und wer doch einen Zuschlag erhebt, muss ihn transparent ausweisen, um Abmahnungen zu vermeiden.
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Hinweis: Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Zuschläge und Bedingungen der Paketdienste können sich ändern - im Zweifel beim Carrier prüfen.