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Parfüm & Nagellack verschicken: So funktioniert der Versand als begrenzte Menge (LQ)

Parfüm und Nagellack sind rechtlich Gefahrgut. Wegen ihrer entzündbaren Lösungsmittel zählen sie zur Gefahrgutklasse 3. Die gute Nachricht für Online-Händler: Über die Regel der begrenzten Menge (LQ) lassen sich übliche Verkaufsmengen ohne den vollen Gefahrgut-Aufwand verschicken. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Was bedeutet 'begrenzte Menge' (LQ)?

LQ ist eine Erleichterung im Gefahrgutrecht für kleine Verpackungseinheiten. Statt der vollen Vorschriften gelten vereinfachte Regeln – sofern du die Mengen einhältst und das Versandstück korrekt kennzeichnest.

Die Mengen-Grenzen

  • Innenverpackung: abhängig von der Verpackungsgruppe – bei VG II bis 1 Liter, bei VG III bis 5 Liter je Innengefäß. Maßgeblich ist immer der LQ-Wert aus der ADR-Tabelle zu deiner UN-Nummer (z. B. UN 1266 Parfümerieerzeugnisse).
  • Versandstück gesamt: maximal 30 kg brutto je Karton (bzw. 20 kg bei Trays in Schrumpf-/Dehnfolie).
  • Innengefäße müssen dicht sein und sicher sitzen. Ein saugfähiges Material ist bei LQ nicht zwingend vorgeschrieben – bei Glasflaschen ist eine Polsterung aber sinnvoll.

Der häufigste Fehler: die falsche Raute

Das LQ-Kennzeichen ist eine auf die Spitze gestellte Raute (oben und unten schwarz, Mitte weiß, mindestens 100 × 100 mm). Entscheidend ist das 'Y':

  • Ohne 'Y' – das ist die Kennzeichnung für den Straßenversand (ADR). Für normale Paketsendungen im Inland brauchst du genau diese.
  • Mit 'Y' – diese Variante ist nur nötig, wenn ein Teil der Strecke per Luftfracht zurückgelegt wird (IATA). Auf der Straße ist sie ebenfalls zulässig, aber nicht erforderlich.

Achtung: Deo- und Spraydosen sind etwas anderes

Aerosole wie Deo- oder Haarspray-Dosen stehen unter Druck und zählen als Druckgas, Gefahrgutklasse 2 – nicht Klasse 3. Für sie gelten eigene Regeln; behandle sie deshalb getrennt von flüssigem Parfüm und Nagellack.

Kurz-Checkliste

  • Innengefäße innerhalb der LQ-Grenze (UN-Nummer prüfen)?
  • Versandstück unter 30 kg?
  • LQ-Raute außen, für die Straße ohne 'Y'?
  • Aerosole separat als Klasse 2 behandelt?

Fazit

Parfüm und Nagellack sind Gefahrgut – aber mit der begrenzten Menge gut beherrschbar. Wer die Innenmengen einhält, unter 30 kg bleibt und die richtige Raute (für die Straße ohne 'Y') außen aufbringt, verschickt sicher und regelkonform.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Gefahrgutberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen ADR-Vorschriften und die Angaben zu deiner UN-Nummer.

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