Seit dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für nahezu jeden Onlineshop in Deutschland: der Widerrufsbutton. Verankert in § 356a BGB, müssen Verbraucher ihren Online-Kauf künftig direkt im Shop widerrufen können – schnell, sichtbar und ohne Umwege. Wer die Vorgaben nicht korrekt umsetzt, riskiert teure Konsequenzen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was jetzt zählt.
Wen die Pflicht betrifft
Die Pflicht gilt für B2C-Fernabsatzverträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht, die über eine Online-Benutzeroberfläche – also Website oder App – geschlossen werden. Kurz: Wer online an Verbraucher verkauft und ein Widerrufsrecht gewährt, braucht den Button. Reine B2B-Shops mit wirksam ausgeschlossenem Widerruf sind nicht betroffen.
Wie der Widerrufsbutton aussehen muss
Die Anforderungen sind klar geregelt:
- Ständig sichtbar und unmittelbar erreichbar – nicht in einer Linkliste oder hinter mehreren Klicks versteckt.
- Eindeutig beschriftet, zum Beispiel mit "Vertrag widerrufen".
- Nicht hinter dem Login verborgen – die Funktion muss auch ohne Kundenkonto auffindbar sein.
Statt eines Buttons ist auch eine andere klar erkennbare Widerrufsfunktion zulässig, etwa ein deutlich hervorgehobener Link – entscheidend ist die unmittelbare, prominente Erreichbarkeit.
Der Ablauf: Bestätigungsseite und Eingangsbestätigung
Der Button führt zu einer Bestätigungsseite, auf der der Kunde die nötigen Angaben macht und den Widerruf absendet. Anschließend sind Sie als Händler verpflichtet, dem Kunden unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Inhalt des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger – in der Regel per E-Mail – zu übermitteln. Diese Bestätigung sollte automatisiert erfolgen.
Das Risiko bei fehlender Umsetzung
Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen. Fehlt der Button oder ist er falsch umgesetzt, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Zusätzlich kann sich die Widerrufsfrist Ihrer Kunden verlängern – mit entsprechendem Risiko für Rückabwicklungen. Schon beim Kündigungsbutton (§ 312k BGB) gab es 2022 in den ersten Monaten eine Abmahnwelle; beim Widerrufsbutton ist die Aufmerksamkeit ähnlich hoch.
Kurze Checkliste für heute
- Ist ein Widerrufsbutton vorhanden und auf jeder relevanten Seite sichtbar?
- Ist er eindeutig beschriftet und nicht hinter dem Login versteckt?
- Führt er zu einer funktionierenden Bestätigungsseite?
- Wird automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet?
Fazit
Der Widerrufsbutton ist seit dem 19. Juni 2026 Pflicht – und das Abmahnrisiko ist real. Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist überschaubar, wenn man die vier Punkte oben sauber abhakt. Prüfen Sie Ihren Shop am besten noch heute.
Mehr Wissenswertes für Online-Händler: kkverpackungen.de
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.